|

Startseite und
untergeordnete Seiten:
| |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von SWP-Software & Training
für den Verkauf und die Lieferung von
Software-Support-Leistungen
(basierend auf
Vorgaben der Wirtschaftskammer Österreich)
1.
Präambel
- Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft,
vermietet und liefert ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle
Leistungen, die der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft gemachtes
Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchführt.
- Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen
dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich
bestätigt worden sind.
- Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2. Lieferung
- Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers.
- Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die
aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen,
gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers.
- Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein
Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere
Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des
Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entbinden den Auftragnehmer von
der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.
- Der Vertrag kann unter anderem auch die Konzeption
eines Softwareeinsatzes, die Bestandsaufnahme des bestehenden
Softwaresystemes, die Erstellung einer Anforderungsdefinition für das
künftige Softwaresystem, die Umsetzung der Anforderungsdefinition in
funktionalen Spezifikationen, das Projektmanagement, die Erstellung von
Individualsoftware, den Verkauf von Software und Hardware, die Einschulung
und Umstellungsunterstützung, die Wartung und Weiterentwicklung der
Software, die Übertragung und Urheber- und Verwandtenschutzrechten, die
Herstellung von Datenträgern, Online-Betrieb, Online-Betreuung,
Patch-Betrieb, Datenbankverwaltung, Betreuung Wan (Wide Area Network),
Betreuung LAN (Local Area Network) und sonstigen Dienstleistungen.
- Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen
ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer auf Grund
der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet,
bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
3. Preise
- Die genannten Preise enthalten, falls nicht explizit
angegeben, keine Umsatzsteuer.
- Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro
- Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und
Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulungen und Erklärungen werden
gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des
Auftraggebers.
4. Zahlung
- Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend
nach Lieferung.
- Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug
und spesenfrei fällig.
- Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist
der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder
Leistung Rechnung zu legen.
- Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen
zuerst Zinseszinsen, dann Zinsen und Nebenspesen, dann die vorprozessualen
Kosten (falls diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig
waren), wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das
aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
- Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer
Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet
5. Eigentumsrecht
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlichen
Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des
Auftragnehmers.
- In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt
nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
- Bei Warenrücknahme ist der Auftraggeber berechtigt,
angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
6. Kostenvoranschlag
- Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen
erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
- Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den
Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund
dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
7. Mahn- und Inkassospesen
- Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der
Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten
vorprozessualen Kosten (sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendig waren), wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkasssobüros, zu
refundieren.
- Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst
betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, einen
Betrag von Euro 10,-- zu bezahlen.
8. Gewährleistung, Garantie und Haftung
- Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann
der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware
verlangen, es sei denn, daß die Verbesserung oder der Austausch unmöglich
ist oder für den Auftragnehmer, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit
einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist,
richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des
Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen
Unannehmlichkeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Verbesserung
oder den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber in
angemessener Frist durchzuführen.
- Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch
unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen
Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung
oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht
auf Wandlung. Das selbe gilt, wenn der Auftragnehmer die Verbesserung oder
den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn
diese Abhilfen für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten
verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des
Autragnehmers liegenden Gründen, unzumutbar sind.
- Der Auftraggeber muß sein Recht auf Gewährleistung
bei unbeweglichen Sachen binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen.
Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG.
- Von der Gewährleistung ausgenommen sind
Verschleißteile und Zubehör (wie z.B. Datenträger, Typenräder, etc.) sowie
Reparaturen infolge nicht authorisierter Eingriffe Dritter. Werden die
Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten und/oder Programmen Dritter
eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel
der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine
derartige Verbindung auftreten.
- Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können
zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen
gelten die gegenständlichen Bedingungen. Für den Fall einer derartigen
Garantie erklärt der Auftragnehmer, daß durch diese Garantie das
Gewährleistungsrecht des Auftraggebers nicht eingeschränkt wird.
- Wird vom Auftragnehmer eine gebrauchte bewegliche
Ware an den Auftraggeber geliefert oder verkauft, muß der Auftraggeber sein
Recht auf Gewährleistung binnen einem Jahr gerichtlich geltend machen,
sofern dies schriftlich im Einzelnen ausverhandelt wird.
- Ist vom Auftragnehmer ein wesentlicher Mangel des
Softwareprogrammes zu behandeln, ist der Auftraggeber zwecks genauer
Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern verpflichtet, das von ihm
verwendete Computersystem, das Softwareprogramm, Protokolle,
Diagnoseunterlagen und Daten im angemessenen Umfang für Testzwecke während
der Normalarbeitszeit dem Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung zu stellen
und den Auftragnehmer zu unterstützen.
9. Fernabsatzgeschäft
- "Fernabsatz" ist ein Vertrag, der ohne gleichzeitiger
körperlicher Anwesenheit der Vertragspartner z.B. durch Bestellscheine,
Inserate, Telefon, Telefax, Internet, etc. abgeschlossen wurde und es sich
dabei um ein Verbrauchergeschäft handelt.
- Ein Fernabsatzgeschäft mit dem Auftraggeber ist erst
dann gültig, wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich unter
Bekanntgabe des Firmennamens, der Firmenanschrift sowie der wesentlichen
Eigenschaften der Ware, des Preises und der Lieferkosten bestätigt hat.
- Ist der Auftraggeber Konsument, so kann er von einem
im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 7 Tagen zurücktreten,
wobei der Samstag nicht als Werktag gilt. Ist der Auftragnehmer seinen
Informationspflichten nach Punkt nicht nachgekommen, beträgt die Frist 3
Monate.
- Vom Rücktrittsrecht des Verbrauchers in einem
Fernabsatzgeschäft sind ausdrücklich ausgenommen Waren, welche nach
Kundenspezifikationen angefertigt wurden, Audio oder Videoaufzeichnungen
oder Software, die vom Auftraggeber entsiegelt wurde. Weiters
Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbar- ungsgemäß innerhalb von 7
Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird, Zeitungen, Zeitschriften und
Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen überperiodische Druckschriften.
Weiters sind die in § 5b KSchG aufgelisteten Verträge ausgenommen.
- Ansonsten gelten für die Fernabsatzgeschäfte die
einschlägigen Bestimmungen des Konsumtenschutzgesetzes.
10. Vertragsrücktritt
- Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie
insbesonders Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels
Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist der Auftragnehmer zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur
Gänze erfüllt ist.
- Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der
Auftragnehmer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen
entbunden.
- Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein,
vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat der Auftragnehmer
die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des
Vertrages zuzustimmen.
- Der Punkt 10 gilt nicht für Fernabsatzgeschäfte.
11. Aufrechnung
- Der Auftraggeber verzichtet auf die Möglichkeit der
Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall der
Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers sowie für Gegenforderungen, die in
rechtlichem Zusammenhang stehen, gerichtlich festgestellt oder anerkannt
wurden. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit der
Aufrechnung.
12. Höhere Gewalt
- Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene
Hindernisse in der Spähre des Auftragnehmers entbinden diesen von der
Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen, wie zb. Betriebs- und
Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers. Höhere Gewalt und
unvorgesehene Ereignisse gelten befreien den Auftragnehmer für die Dauer der
Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne daß dem Auftraggeber
dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.
13. Urheber-, Leistungsschutzrechte und Nutzung
- Der Auftragnehmer bleibt Inhaber aller Urheber- und
Leistungsschutzrechte an der Software / Datenbank einschließlich der
zugehörigen Unterlagen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die
Software mit Einwilligung des Anbieters verändert, bearbeitet oder mit
anderer Software verbindet.
- Vorhandene Kennzeichnungen, Urheberrechtsvermerke
oder Eigentumshinweise des Anbieters dürften vom Auftraggeber nicht
beseitigt, bzw. verändert werden.
- Die Software ist nur zur Verwendung zum eigenen
Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber erhält ausschließlich
das Recht die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgeltes
ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte
Hardware im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige
Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.
- Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen
(Programme, Dokumentationen, etc.) stehen dem Auftragnehmer, bzw. dessen
Lizenzgebern zu. Durch den gegenständlichen Vertrag wird vom Auftraggeber
lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben.
- Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und
Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung durch den Auftragnehmer unter der Bedingung gestattet, daß in der
Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten
ist und daß sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diesen Kopien
unverändert mitübertragen werden.
14. Datenschutz und Adressenänderung
- Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, daß die im
Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des
Vertrages vom Auftragnehmer automationsunterstützt gespeichert und
verarbeitet werden können.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer
Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das
vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig
erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch
dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse
gesendet werden.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt österreichisches materielles Recht. Die
Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Es wird
österreichische inländische Gerichtsbarkeit vereinbart.
- Als Gerichtsstand wird einvernehmlich
Graz vereinbart.
- Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Hier können Sie
unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als PDF-Datei zur weiteren
Verwendung (Ausdruck) herunterladen.
Impressum
Hinweise zum
Datenschutz
Diese Seiten werden regelmäßig aktualisiert. Für verlinkte Seiten Dritter oder
deren Inhalte übernehmen wir keine Verantwortung. Bei dem Aufrufen unserer
Seiten werden keine Daten gespeichert und/oder an Dritte weitergegeben.
Alle Fotos sind sind Eigentum der Betreiber bzw. der jeweiligen
Hersteller. Download, Vervielfältigung und Weitergabe der Bilder an
Dritte sind ohne Genehmigung des Urhebers verboten!
Bitte beachten
Sie auch den Haftungsausschluss
Inhalte des Onlineangebotes
Wir sind stets bemüht, qualitativ hochwertige
Informationen zur Verfügung zu stellen. Dennoch übernehmen wir keinerlei Gewähr
für die Aktualität, Korrektheit oder Vollständigkeit der bereitgestellten
Informationen.
Haftungsansprüche gegen die Betreiber der Webseite, die sich auf Schäden
materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung
der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und
unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich
ausgeschlossen, sofern seitens der Betreiber kein nachweislich vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das ganze Angebot ohne
gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die
Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Verweise und
Links
Sofern auf Verweisziele direkt oder indirekt durch Links
verwiesen wird, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Betreiber liegen,
haftet dieser nur dann, wenn er von den Inhalten Kenntnis hatte und es technisch
möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtwidriger Inhalte zu
verhindern.
Wir erklären hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine
illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die
aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der
verlinkten/verknüpften Seiten hat der Betreiber dieser Seiten keinerlei Einfluss.
Für darüber hinausgehende Inhalte und insbesondere für
Schäden, die aus der Nutzung und Nichtnutzung solcherart dargebotener
Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter dieser Seiten, nicht
derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung verweist. Diese
Einschränkung gilt gleichermaßen für Fremdeinträge in Gästebücher und Foren.
Wir verwenden Links nur, um unseren Besuchern die Möglichkeit zu geben, sich
weitere Informationen zu beschaffen. Ein Link bedeutet jedoch nicht, dass wir
die entsprechenden fremden Seiten empfehlen oder dass wir uns die Inhalte zu
Eigen machen.
Rechtswirksamkeit des Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist Teil unseres Internetangebots, von dem auf diesen
verwiesen wurde. Falls Teile oder Formulierungen des Textes nicht, nicht mehr
oder nicht vollständig der geltenden Rechtslage entsprechen sollten, bleiben die
übrigen Teile des Dokuments in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon
unberührt.
| |

Allgemeine Seiten:




|